BINDEMITTEL

Rechnerische Bindemittelmenge und tatsächliche Projektanforderung

Wasser geteilt durch einen gewählten w/z-Wert ergibt eine nachvollziehbare Ausgangsmenge. Ob diese Zusammensetzung für ein deutsches Projekt zulässig ist, hängt jedoch von der geltenden DIN EN 206 / DIN 1045-2, der Bindemittelkombination, den Expositionsbedingungen und der Projektspezifikation ab.

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Die einfache Rechnung

Beispiel: 175 kg/m³ freies Wasser bei einem w/z-Wert von 0,50 ergeben rechnerisch 350 kg/m³. Diese Zahl ist ein sinnvoller Startpunkt für die Stoffraumbilanz. Sie ist aber noch keine Aussage darüber, ob der reale Zementanteil, die Zusatzstoffe, Mindest- oder Höchstgehalte und die gewählte Kombination für das Projekt zulässig sind.

Warum „Mindestzementgehalt je Expositionsklasse“ nicht als statische Webtabelle taugt

Deutschland hat ergänzende nationale Regeln und zulässige Bindemittel-/Zusatzstoffkonzepte. Anforderungen ändern sich mit Normausgabe, Exposition und Materialsystem. Deshalb verlangt der Rechner einen verifizierten Projekt-Mindestwert als explizite Eingabe, statt aus der Expositionsklasse automatisch eine vermeintlich aktuelle Zahl zu erzeugen.

Zement, Zusatzstoff und wirksames Bindemittel unterscheiden

Bei Flugasche, Hüttensand, Silikastaub oder anderen Zusatzstoffen ist nicht jede Masse automatisch gleichwertig anrechenbar. Die zulässige Anrechnung und Mindestanteile müssen aus dem gültigen deutschen Regelwerk und den Produkt-/Projektunterlagen kommen. Ein pauschaler Online-Substitutionsfaktor wäre technisch nicht belastbar.

Mehr Zement ist nicht automatisch besser

Hohe Leim- und Zementgehalte können Wärmeentwicklung, Schwinden, Rissrisiko, Kosten und CO₂-Fußabdruck erhöhen. Dauerhaftigkeit entsteht aus einem System aus richtigem w/z-Wert, geeignetem Bindemittel, Luftporen falls erforderlich, Verdichtung, Betondeckung, Risskontrolle und Nachbehandlung.

Vor Freigabe prüfen

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