ERSTPRÜFUNG

Erstprüfung und Konformitätskontrolle

Bevor eine berechnete Mischung in einem Projekt eingesetzt wird, muss sie mit den tatsächlich verwendeten Baustoffen praktisch bestätigt werden. Die Erstprüfung und die laufende Konformitätskontrolle sind die deutschen Entsprechungen zu dem, was andernorts als Probemischung oder Trial Batch bezeichnet wird.

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Was die Erstprüfung leistet

Die Erstprüfung (Erstprüfung der Betonzusammensetzung, engl. sinngemäß initial testing) ist der Nachweis, dass eine geplante Betonzusammensetzung mit den tatsächlich vorgesehenen Ausgangsstoffen — genau diesem Zement, dieser Gesteinskörnung, diesen Zusatzmitteln und Zusatzstoffen — die geforderten Eigenschaften erreicht: Festigkeitsklasse, Konsistenzklasse, Dauerhaftigkeitskennwerte und gegebenenfalls weitere projektspezifische Anforderungen. Erst nach einer erfolgreichen Erstprüfung darf die Zusammensetzung als Grundlage für die laufende Produktion verwendet werden. Ändert sich einer der Ausgangsstoffe wesentlich, muss die Erstprüfung in der Regel wiederholt werden.

Konformitätskontrolle

Während die Erstprüfung einmalig vor Produktionsbeginn erfolgt, ist die Konformitätskontrolle die fortlaufende Überprüfung während der laufenden Produktion: In regelmäßigen Abständen werden Proben entnommen und statistisch nach den Regeln von DIN EN 206 ausgewertet, um sicherzustellen, dass die tatsächlich gelieferte Charge weiterhin der spezifizierten Klasse entspricht. Die Konformitätskontrolle ist eng mit den Überwachungsklassen verknüpft, die festlegen, wie häufig und wie umfangreich geprüft werden muss.

Warum eine berechnete Mischung nicht ausreicht

Die nach dem Verfahren der absoluten Volumen berechnete Mischung ist immer eine vorläufige, theoretische Annäherung: Sie basiert auf typischen Kennwerten für Wasseranspruch, Rohdichte und Kornverteilung, die von den real verfügbaren Baustoffen abweichen können. Die Erstprüfung schließt diese Lücke, indem sie die berechnete Mischung an der Realität testet und, falls nötig, Anpassungen an Wassergehalt, Zementgehalt oder Zusatzmitteldosierung vorschlägt, bevor große Mengen produziert werden.

Häufige Fragen

Ist die Erstprüfung für jedes Projekt Pflicht?

Grundsätzlich ja, in einer dem Projekt angemessenen Form — bereits gültige Erstprüfungen einer identischen, unveränderten Zusammensetzung mit denselben Ausgangsstoffen können unter bestimmten Voraussetzungen weiterverwendet werden, statt jedes Mal neu geprüft werden zu müssen.

Wie unterscheidet sich Erstprüfung von Konformitätskontrolle?

Die Erstprüfung bestätigt einmalig vor Produktionsbeginn, dass eine Zusammensetzung die Anforderungen erfüllen kann; die Konformitätskontrolle prüft danach fortlaufend, ob die tatsächlich produzierten Chargen weiterhin konform sind.

Wer führt die Erstprüfung durch?

Üblicherweise das Betonwerk bzw. der Hersteller, der die Zusammensetzung festlegt, oft in Abstimmung mit einem anerkannten Prüflabor.

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