CO₂-Bilanzrechner für Beton (je m³)
Orientierende Cradle-to-Gate-Abschätzung (A1–A3) der CO₂-Bilanz für einen Kubikmeter Beton, nach DIN 1045-2/EN 197-1-Zementbezeichnung (CEM I–V). Mengen eingeben (oder vorbelegt aus dem Rechner übernehmen) und die Emissionsfaktoren an die EPD Ihres Lieferanten anpassen.
Mengen und Faktoren
| Stoff | Menge (kg/m³) | Faktor (kg CO₂e/kg) | kg CO₂e/m³ |
|---|---|---|---|
| Summe (Baustoffe, A1–A3) | — | ||
CO₂-Übersicht
Vergleich mit 100 % CEM I
| Basis | kg CO₂e/m³ |
|---|---|
| Ihre Mischung | — |
| Referenz 100 % CEM I | — |
| Differenz | — |
| Differenz (%) | — |
Hinweise und Grenzen
Orientierende Abschätzung zum Vergleich von Mischungsvarianten in der Vorplanung. Dies ist keine zertifizierte Umweltproduktdeklaration (EPD), keine vollständige Ökobilanz (LCA) und keine geprüfte A1–A3-Erklärung nach EN 15804/ISO 14025.
Die Werte umfassen ausschließlich Cradle-to-Gate (A1–A3, d. h. Rohstoffgewinnung, Transport zum Zement-/Zuschlaghersteller und Herstellung) der eingesetzten Stoffe. Ausgeschlossen sind Energie im Mischwerk, Schalung, Bewehrung, Pumpen/Einbau, Nachbehandlung, die Karbonatisierung während der Nutzung (CO₂-Wiederaufnahme des Betons aus der Luft über die Nutzungsdauer) und das Lebensende (End of Life).
Der Zementfaktor dominiert das Ergebnis — typischerweise 80–95 % der Gesamtsumme. Die tatsächliche EPD Ihres Lieferanten ist deutlich aussagekräftiger als eine Verfeinerung der Zuschlagwerte.
Die Faktoren für Zusatzstoffe (SCM, z. B. Hüttensand oder Flugasche) hängen stark von der gewählten Allokationsmethode ab, mit der Emissionen einem Nebenprodukt zugeordnet werden; veröffentlichte Werte können sich um eine Größenordnung unterscheiden — daher die breiten hier gezeigten Bandbreiten.
Prüfen Sie den aktuell veröffentlichten Wert — Ökobaudat und die aktuelle EPD des Herstellers (IBU-EPD) — statt sich auf die hier hinterlegten Standardwerte zu verlassen.
Ein niedrigerer CO₂-Wert macht eine Mischung nicht konform. Festigkeitsklasse, Expositions-/Dauerhaftigkeitsgrenzwerte (DIN 1045-2) und das Frühverhalten bleiben weiterhin maßgebend für die Bemessung.